Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich tun wenn einen Stromanschluss machen oder diesen umschreiben möchte?

Für die Errichtung eines neuen Stromanschlusses finden Sie die Informationen im Bereich Stromanschluss. Wenn Sie einen Stromanschluss umschreiben möchten, kommen Sie ein paar Tage vorher (mindestens 2 Arbeitstage) in unser Büro oder kontaktieren Sie uns per Mail.

Wie sind die Strompreise?

Die Strompreise finden Sie unter www.arera.it/it/prezzi.htm

Wie funktioniert eine Stromabmeldung?

Teilen Sie uns dies ein paar Tage vorher mit, mittels Mail oder direkt im Büro.

Was muss ich tun wenn ich die Leistung meines Stromanschlusses erhöhen oder reduzieren möchte?

Es muss ein Ansuchen unterschrieben werden (direkt im Büro oder per Mail). Die Stufen der Leistungen sind:

– Anschlüsse bis 6 kW eine Leistungsanpassung +/- 0,5 kW
– Anschlüsse ab 6 kW bis 10 kW eine Leistungsanpassung +/- 1 kW
– Anschlüsse ab 10 kW bis 30 kW eine Leistungsanpassung +/- 5 kW

Ab 35 kW kann man für jede Leistungsstufe ansuchen.

Bis 6 kW kann in der Anschluss in 230 Volt oder in 400 Volt realisiert werden. Über 6 kW wird der Anschluss nur mehr in 400 Volt (3-fasen) gemacht.

Die Gebühren für Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung werden wir Ihnen dann mitteilen.
Bei Erhöhungen auf über 6 kW brauchen wir die Konformitätserklärung des Elektrikers.

Wo kann ich um den sogenannten „bonus sociale“ (Vergünstigung) ansuchen?

Die Informationen gibt es unter www.arera.it unter „bonus elettrico“  und in der Gemeinde. Das Ansuchen muss in der Gemeinde gestellt werden.

Wie funktioniert die Verrechnung der Fernsehgebühr (Canone RAI)?

Das E-Werk St. Vigil erhält von der Stromaufsichtsbehörde Acquirente Unico (AU), die von der Agentur für Einnahmen informiert wird, die Liste der Kunden, bei denen die Rundfunkgebühr zu verrechnen ist. Die Rundfunkgebühr erscheint nur auf Rechnungen mit dem Tarif für Erstwohnungen (unabhängig von der Zählerleistung). Jeder Steuerzahler hat die Pflicht, zu kontrollieren ob die Steuer mit der Stromrechnung belastet wurde. Sollte dies bis Ende des Jahres nicht der Fall sein, muss diese Gebühr mittels F24 in der Bank einbezahlt werden. Handelt es sich um keine Erstwohnung, muss die Fernsehgebühr auf jeden Fall mittels F24 einbezahlt werden.

Die Abmeldung der Fernsehgebühr muss bei der Agentur der Einnahmen gemeldet werden.