Strom: Der falsche Weg?

Südtiroler Energiebetriebe sind heute in das italienische Strommarkt eingebunden und müssen dessen Preise übernehmen. Es hätte aber auch ganz anders kommen können. Schon 2013 hat der Südtiroler Energieverband – als einziger Akteur in der Südtiroler Energielandschaft – ein Konzept vorgelegt, das alle einheimischen Akteure als gleichberechtigte Partner einbinden sollte. Dieses Papier wurde später durch das Modell einer Südtiroler Strombörse ergänzt. In diesem Zusammenhang plädierte der SEV dafür, die Spielräume des Autonomiestatus voll auszuschöpfen.

Die Vielfalt der Südtiroler Energielandschaft war die Voraussetzung für eine „Vision“, die auf Konsens und Zusammenarbeit setzte – und nicht auf Konfrontation. Im Bereich der Stromverteilung setzte sich der Südtiroler Energieverband gegen den Aufbau einer zentralen Landesenergiegesellschaft und für den Bestand der damals bestehenden lokalen Stromverteiler ein. Der Verband schlug daher eine kooperative Führung der Stromverteilung in vier geographischen Einzugsgebieten (Vinschgau, Etsch, Eisack, Rienz) vor.

Dort sollten Gemeinden und Stromverteiler Bezirksverteilungsbetriebe gründen, an die dann das Netzmanagement übertragen werden sollte. Ziel war eine einheitliche Führung der Stromnetze in den vier Bezirken, ohne dass die vier Bezirks-Verteiler
Eigentümer der Leitungen werden. Der SEV schlug als Gesellschaftsform der Verteilungsbetriebe die Genossenschaft vor.

Zudem strebte der SEV die Bildung von zwei zentralen Institutionen an: Ein Landesstromkoordinator sollte einheitliche Standards garantieren und zentrale Verwaltungsdienste übernehmen und ein Landestrader die einheimische Stromproduktion
international vermarkten, Integrationsstrom erwerben und den Gratisstrom, zu dessen Abgabe Großkonzessionäre laut Autonomiestatut verpflichtet sind, an die Einrichtungen des Landes weitergeben.

2015 lancierte der Verband dann das Modell einer Südtiroler Strombörse. Der in Südtirol erzeugte sollte demnach gebündelt und zu möglichst eigenständig festgelegten Preisen über ein „Grünstromlabel Südtirol“ an Verbrauchergenossenschaften,
Haushalte, Betriebe und externe Kunden verteilt werden. Rechtsgrundlage war Artikel 13 des Autonomiestatus: Demnach setzen die Provinzen Bozen und Trient „im Einklang mit der Rechtsordnung der Europäischen Union die Richtlinien für die Verbrauchertarife fest.“